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Recht · Marketing

KI-Inhalte kennzeichnen:
Was seit dem 2. August gilt – und was es kostet.

Autor: Arwin Hushyar Veröffentlicht: 5. August 2026 Lesezeit: 9 Minuten Transparenz: KI-unterstützt erstellt, redaktionell geprüft
KI-Kennzeichnungspflicht 2026, Waage und Paragraf als Symbol für die EU-KI-VerordnungKI-generiert

Seit dem 2. August 2026 ist Schluss mit der Grauzone: Die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act") gelten jetzt vollständig. Übersetzt heißt das: Wer KI-generierte Bilder, Videos, Audio oder bestimmte Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jede Firma, die mit ChatGPT Texte schreibt, mit Midjourney Bilder baut oder einen Chatbot auf der Website hat – also gefühlt jeden. In diesem Beitrag: Was genau gilt, welche Strafen im Gesetz stehen, was davon für kleine Unternehmen realistisch ist und eine Checkliste, mit der du in einem Nachmittag sauber aufgestellt bist.

Vorab zur Einordnung: Wir sind eine Werbeagentur, keine Rechtsanwälte. Dieser Beitrag ist eine sorgfältig recherchierte Praxis-Übersicht, aber keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall gehört ein Fachanwalt an den Tisch.

Der Zeitplan: Die KI-Verordnung kommt in Stufen

Wen die Kennzeichnungspflicht wirklich betrifft

Die Verordnung unterscheidet nicht nach Größe, sondern nach Rolle. Als „Betreiber" (Deployer) giltst du schon, wenn du KI-Systeme beruflich nutzt – kein eigenes KI-Produkt nötig. Ein Restaurant, das sein Speisekarten-Foto von einer Bild-KI bauen lässt, ein Handwerker mit ChatGPT-Blogartikeln, ein Shop mit KI-Produktvideos: alle im Anwendungsbereich. Konkret verlangt Art. 50 seit August 2026:

Die Strafen: Was im Gesetz steht

Die Bußgeldrahmen der KI-Verordnung (Art. 99) sind bewusst an die DSGVO angelehnt – nur höher:

Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Und Realitätscheck: Niemand wird dem Friseur um die Ecke wegen eines ungelabelten KI-Bildes 15 Millionen abnehmen. Das realistische Risiko für KMU liegt woanders:

Die wahrscheinlichste Konsequenz für kleine Unternehmen ist nicht das EU-Bußgeld – sondern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Konkurrenten. Die kostet vierstellig, kommt per Post und ist seit August 2026 leicht zu begründen.

Unsere Einschätzung nach Gesprächen mit Kunden und Kanzleien

Dazu kommt der Vertrauensschaden: Wer erwischt wird, wie er KI-Fotos als echte Kundenprojekte ausgibt, hat ein größeres Problem als jede Behörde – nämlich seine Bewertungen.

Die Checkliste: In einem Nachmittag konform

So machen wir es selbst

Wir nutzen KI in der Produktion – und kennzeichnen das genau so, wie wir es unseren Kunden empfehlen: Jede KI-generierte Illustration auf dieser Website trägt ein kleines „KI-generiert"-Label direkt am Bild, KI-unterstützte Beiträge sind im Kopf des Artikels markiert, und im Impressum steht ein Transparenz-Abschnitt nach Art. 50 KI-VO. Unsere Team-Fotos und Projektbilder bleiben echt – und genau diese Trennung ist der Punkt: KI für Illustration, echte Aufnahmen für echte Arbeit. Wer beides vermischt, verspielt das, was lokales Marketing ausmacht: Vertrauen.

Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Panik, aber auch nichts zum Aussitzen: Die Umsetzung kostet einen Nachmittag, das Risiko des Ignorierens beginnt bei einer vierstelligen Abmahnung. Wer jetzt sauber kennzeichnet, macht aus einer Pflicht sogar ein Vertrauenssignal – Kunden honorieren Ehrlichkeit beim KI-Einsatz mehr, als viele denken.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand von August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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