Seit dem 2. August 2026 ist Schluss mit der Grauzone: Die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act") gelten jetzt vollständig. Übersetzt heißt das: Wer KI-generierte Bilder, Videos, Audio oder bestimmte Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jede Firma, die mit ChatGPT Texte schreibt, mit Midjourney Bilder baut oder einen Chatbot auf der Website hat – also gefühlt jeden. In diesem Beitrag: Was genau gilt, welche Strafen im Gesetz stehen, was davon für kleine Unternehmen realistisch ist und eine Checkliste, mit der du in einem Nachmittag sauber aufgestellt bist.
Vorab zur Einordnung: Wir sind eine Werbeagentur, keine Rechtsanwälte. Dieser Beitrag ist eine sorgfältig recherchierte Praxis-Übersicht, aber keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall gehört ein Fachanwalt an den Tisch.
Der Zeitplan: Die KI-Verordnung kommt in Stufen
- Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken (z. B. Social Scoring) sind untersagt. Gleichzeitig gilt die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4): Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss sein Team im Umgang damit schulen. Das haben die meisten verpasst.
- August 2025: Pflichten für die Anbieter großer KI-Modelle (GPT, Gemini & Co.) treten in Kraft.
- 2. August 2026: Die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten – der Teil, der praktisch jedes Unternehmen betrifft. Außerdem greifen die Regeln für Hochrisiko-Systeme, etwa KI im Recruiting.
- August 2027: Letzte Stufe für KI in regulierten Produkten (Medizintechnik, Maschinen etc.).
Wen die Kennzeichnungspflicht wirklich betrifft
Die Verordnung unterscheidet nicht nach Größe, sondern nach Rolle. Als „Betreiber" (Deployer) giltst du schon, wenn du KI-Systeme beruflich nutzt – kein eigenes KI-Produkt nötig. Ein Restaurant, das sein Speisekarten-Foto von einer Bild-KI bauen lässt, ein Handwerker mit ChatGPT-Blogartikeln, ein Shop mit KI-Produktvideos: alle im Anwendungsbereich. Konkret verlangt Art. 50 seit August 2026:
- Chatbots: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI schreiben – nicht mit einem Menschen.
- Deepfakes: KI-Inhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen, müssen als künstlich erzeugt offengelegt werden. Das ist der schärfste Teil der Pflicht.
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: müssen gekennzeichnet werden – außer ein Mensch prüft sie und übernimmt die redaktionelle Verantwortung. Deshalb steht unter unseren Beiträgen „KI-unterstützt erstellt, redaktionell geprüft".
- Maschinenlesbare Markierung: Die Pflicht, KI-Outputs technisch zu markieren, liegt bei den KI-Anbietern selbst – gute Tools erledigen das inzwischen automatisch im Hintergrund.
Die Strafen: Was im Gesetz steht
Die Bußgeldrahmen der KI-Verordnung (Art. 99) sind bewusst an die DSGVO angelehnt – nur höher:
- Bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene KI-Praktiken.
- Bis 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes für Verstöße gegen die meisten übrigen Pflichten – inklusive der Kennzeichnungspflichten aus Art. 50.
- Bis 7,5 Mio. € oder 1 % für falsche Angaben gegenüber Behörden.
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Und Realitätscheck: Niemand wird dem Friseur um die Ecke wegen eines ungelabelten KI-Bildes 15 Millionen abnehmen. Das realistische Risiko für KMU liegt woanders:
Die wahrscheinlichste Konsequenz für kleine Unternehmen ist nicht das EU-Bußgeld – sondern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Konkurrenten. Die kostet vierstellig, kommt per Post und ist seit August 2026 leicht zu begründen.
Dazu kommt der Vertrauensschaden: Wer erwischt wird, wie er KI-Fotos als echte Kundenprojekte ausgibt, hat ein größeres Problem als jede Behörde – nämlich seine Bewertungen.
Die Checkliste: In einem Nachmittag konform
- 1. Inventur machen: Welche Bilder, Videos, Texte und Tools auf Website, Social Media und in Anzeigen sind KI-generiert? Liste erstellen.
- 2. Am Inhalt kennzeichnen: Ein kleines, dezentes „KI-generiert" direkt am Bild oder Video reicht – es muss erkennbar sein, nicht hässlich. Ein Hinweis nur im Impressum genügt nicht.
- 3. Transparenz-Abschnitt ergänzen: Zusätzlich ein kurzer Abschnitt im Impressum, der erklärt, wo und wie KI eingesetzt wird – als Klammer für alles.
- 4. Blog & Texte: KI-unterstützte Beiträge mit einem Satz kennzeichnen („KI-unterstützt erstellt, redaktionell geprüft") – damit nutzt du gleichzeitig die redaktionelle Ausnahme der Verordnung.
- 5. Social Media umstellen: Die „Mit KI erstellt"-Schalter von Instagram, TikTok & Co. aktivieren, wo zutreffend.
- 6. Chatbot prüfen: Falls vorhanden – begrüßt er Nutzer als KI? Wenn nicht, ändern.
- 7. Team schulen: Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025. Eine dokumentierte interne Schulung (auch eine saubere zweistündige) ist besser als nichts.
- 8. Keine echten Personen faken: KI-Bilder, die reale Menschen oder Ereignisse täuschend imitieren, sind die rote Linie – im Zweifel: lassen.
So machen wir es selbst
Wir nutzen KI in der Produktion – und kennzeichnen das genau so, wie wir es unseren Kunden empfehlen: Jede KI-generierte Illustration auf dieser Website trägt ein kleines „KI-generiert"-Label direkt am Bild, KI-unterstützte Beiträge sind im Kopf des Artikels markiert, und im Impressum steht ein Transparenz-Abschnitt nach Art. 50 KI-VO. Unsere Team-Fotos und Projektbilder bleiben echt – und genau diese Trennung ist der Punkt: KI für Illustration, echte Aufnahmen für echte Arbeit. Wer beides vermischt, verspielt das, was lokales Marketing ausmacht: Vertrauen.
Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Panik, aber auch nichts zum Aussitzen: Die Umsetzung kostet einen Nachmittag, das Risiko des Ignorierens beginnt bei einer vierstelligen Abmahnung. Wer jetzt sauber kennzeichnet, macht aus einer Pflicht sogar ein Vertrauenssignal – Kunden honorieren Ehrlichkeit beim KI-Einsatz mehr, als viele denken.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand von August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
